Weniger drin als draufsteht: Lebensmittel auf der Waage

Eine kleine Geschichte über das, was auf Lebensmittelverpackungen steht – und was tatsächlich drin ist.

Drei Beispiele aus einem Einkauf

Die folgenden Fotos stammen aus einem gewöhnlichen Einkauf. Auf allen drei Verpackungen steht ein Gewicht, auf allen drei Waagen steht etwas anderes.

Hartweizengrieß-Nudeln, 500 g ausgezeichnet, Waage zeigt 447 g
Ausgezeichnet: 500 g. Auf der Waage: 447 g.

Hartweizengrieß-Nudeln, ausgezeichnet mit 500 g. Die Waage zeigt 447 g. Das sind 53 Gramm weniger als angegeben – und damit weit mehr, als überhaupt zulässig wäre.

Faschiertes gemischt, 500 g ausgezeichnet, Waage zeigt 483 g
Ausgezeichnet: 500 g. Auf der Waage: 483 g.

Faschiertes gemischt (50 % Rindfleisch, 50 % Schweinefleisch), ausgezeichnet mit 500 g. Die Waage zeigt 483 g. Das liegt noch innerhalb der Toleranz – aber die liegt bei 500 g eben auch bei 15 Gramm, und die schöpft das Produkt fast voll aus.

Puten-Innenfilets, 400 g ausgezeichnet, Waage zeigt 379 g
Ausgezeichnet: 400 g. Auf der Waage: 379 g.

Puten-Innenfilets, ausgezeichnet mit 400 g. Die Waage zeigt 379 g. Bei 400 g Nennfüllmenge sind 3 Prozent zulässig, das sind 12 Gramm. 21 Gramm fehlen. Das ist mehr als das Doppelte dessen, was erlaubt wäre – und das ist die Grenze, bei der laut Gesetz keine einzige Packung mehr in den Handel kommen darf.

Was überhaupt zulässig ist

Die zulässigen Abweichungen sind nicht schwammig, sondern in Tabellen festgelegt – in Österreich in der Fertigpackungsverordnung, auf EU-Ebene in der Messgeräterichtlinie. Die Werte hängen an der angegebenen Menge:

  • 300 bis 500 g: 3 Prozent minus – bei 500 g sind das 15 Gramm.
  • 500 bis 1 000 g: 15 Gramm minus.
  • 200 bis 300 g: 9 Gramm minus.
  • 100 bis 200 g: 4,5 Prozent minus.
  • 50 bis 100 g: 4,5 Gramm minus.

Dazu gelten drei Regeln, die man kennen sollte:

  • Der Mittelwert muss stimmen. Im Durchschnitt einer Charge darf nicht weniger drin sein als angegeben. Die Toleranz ist also kein Freibrief, sondern eine Schwankungsbreite, die sich über die Menge ausgleichen muss.
  • Die große Toleranz gilt nur für wenige. Dass eine einzelne Packung die zulässige Minusabweichung überschreitet, darf auf höchstens etwa zwei Prozent der Packungen zutreffen.
  • Nach unten gibt es eine harte Grenze. Keine Packung darf mit mehr als der doppelten Minusabweichung in den Handel kommen. Bei 500 g sind das 30 Gramm, bei 400 g sind es 24 Gramm.

Und genau das ist der Befund: Die Nudeln mit 53 Gramm Fehlmenge liegen deutlich jenseits der harten Grenze von 30 Gramm. Die Putenfilets mit 21 Gramm liegen bei 400 g über der Einzeltoleranz von 12 Gramm und jenseits von zwei Dritteln der absoluten Grenze. Das sind keine Rundungsfehler mehr, sondern Werte, die nach der Verordnung nicht in den Handel gehören.

Ein Hinweis zur Einordnung: Eine Küchenwaage ist kein geeichtes Messgerät, und die Angaben auf der Verpackung beziehen sich nur auf das Erzeugnis, nicht auf Folie oder Verpackung. Wer eine Abweichung melden will, sollte sich deshalb auf die Größenordnung berufen, nicht auf das Zehntelgramm.

Die zweite Frage: viel Luft, wenig Inhalt

Dazu kommt ein Phänomen, das man beim Öffnen sieht: Verpackungen, die beim Kauf voluminös wirken und nach dem Öffnen enttäuschen. Schachteln, die zur Hälfte leer sind, Folien, die sich um einen kleinen Inhalt legen, Becher mit doppeltem Boden.

Fachlich spricht man von Mogelpackungen. Auffällig ist das besonders bei Produkten, deren Rezeptur geändert wurde oder deren Füllmenge still und leise geschrumpft ist, während die Verpackung gleich groß blieb oder sogar größer wurde.

Versteckte Preiserhöhungen

Und damit sind wir beim eigentlichen Punkt. Eine Preiserhöhung, die auf dem Preisschild steht, sieht jeder. Eine Preiserhöhung, die dadurch entsteht, dass bei gleichbleibendem Preis weniger Inhalt in derselben Verpackung steckt, sieht niemand – jedenfalls nicht auf den ersten Blick.

Rechnet man die 53 fehlenden Gramm bei den Nudeln hoch, entspricht das einer Preiserhöhung von rund elf Prozent, die nirgends angeschrieben steht. Bei den Putenfilets sind es über fünf Prozent, beim Faschierten rund dreieinhalb. Wer das nicht nachwiegt, zahlt es einfach mit.

Und es ist nicht nur ein Geldthema. Wer nach Rezept kocht, rechnet mit der angegebenen Menge. Wer für eine Familie einkauft, plant damit. Wer auf sein Budget achtet, kalkuliert damit. Wenn die Angabe nicht stimmt, stimmt die ganze Planung nicht.

Was man dagegen tun kann

Das Wichtigste ist, es überhaupt zu bemerken. Eine Küchenwaage und eine Minute Zeit reichen. Wer eine Abweichung feststellt, kann sie melden:

  • Bei der Verkaufsstelle – die Menge gehört zur zugesicherten Beschaffenheit, die Ware kann reklamiert werden.
  • Bei der Arbeiterkammer – als KonsumentIn hat man Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung.
  • Bei der Lebensmittelaufsicht des Landes – sie prüft Mengenangaben und Verpackungen.
  • Beim Sozialministerium bzw. der zuständigen Behörde – Mogelpackungen sind ein bekanntes Thema und können gemeldet werden.

Ich habe diese drei Beispiele nicht ausgesucht, sondern sie sind mir extern zugespielt worden. Genau das ist der Punkt: Es fällt einem nur auf, wenn man nachwiegt. Und wenn sich das Muster wiederholt, ist es keine Panne mehr, sondern Methode.

Die Fotos stelle ich hier zur Verfügung, damit sich jede und jeder selbst ein Bild machen kann.

#Mogelpackung #Konsumentenschutz #Verbraucherschutz #Preiserhöhung #WenigerInhalt

Zeitumstellung am 25. Oktober 2026: Wozu noch dieses Drehen an der Uhr?

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 25. Oktober 2026, werden die Uhren wieder zurückgedreht: um 3 Uhr früh auf 2 Uhr früh. Und schon wieder beginnt die unleidige Dreherei an der Uhr.

Wann wird endlich mit dieser sinnlosen Verschwendung von Geld Schluss gemacht?

Es bringt keine Energieersparnis

Das ursprüngliche Versprechen war: mehr Tageslicht am Abend, weniger Strom für Beleuchtung. Was davon übrig geblieben ist, ist wenig. In modernen Haushalten geht der größte Teil des Stromverbrauchs nicht in die Beleuchtung, sondern in Geräte, Kühlung und Elektronik – und die laufen unabhängig davon, wie spät es draußen dunkel wird. Was am Abend beim Licht gespart wird, wird in den kühleren Morgenstunden oft wieder verbraucht. Unter dem Strich bleibt eine Null, bestenfalls ein Rundungsfehler.

Es kostet eher Geld

Zweimal im Jahr stellen Betriebe ihre Abläufe um: Schichtpläne, Öffnungszeiten, Fahrpläne, Lieferketten, Zeiterfassungssysteme, Steuerungsanlagen. Das sind echte Arbeitsstunden, echte Umstellungskosten, echte Fehlerquellen. Dazu kommen die Folgekosten für die Allgemeinheit: Schlafstörungen, mehr Verkehrsunfälle in den Tagen nach der Umstellung, erhöhte Belastung im Gesundheitswesen. Man dreht an der Uhr, um zu sparen, und bezahlt zweimal dafür.

Der Biorhythmus wird durcheinandergebracht

Der menschliche Körper läuft nicht nach Verwaltungsvorschrift. Er läuft nach Licht und innerer Uhr. Eine Stunde Schlafverschiebung klingt wenig, aber sie wirft den Schlaf-Wach-Rhythmus für Tage aus dem Takt – besonders bei Kindern, bei Schichtarbeitenden und bei allen, die ohnehin an der Grenze ihrer Belastbarkeit arbeiten. Der sogenannte Jetlag des kleinen Mannes ist kein Scherz, sondern jedes Jahr die Erfahrung von Millionen.

Wozu also noch dieses Drehen an der Uhr?

Es gibt keinen überzeugenden Grund mehr. Die EU hat sich vor Jahren dafür ausgesprochen, die Zeitumstellung abzuschaffen – passiert ist nichts. Die Mitgliedstaaten können sich nicht einigen, welche Zeit dann gelten soll, und so bleibt es beim Alten: Jahr für Jahr dieselbe sinnlose Dreherei, auf dem Rücken der Beschäftigten und ihrer Familien.

Ich finde: Entweder man einigt sich auf eine Zeit und lässt sie in Ruhe – oder man lässt die Sommerzeit dauerhaft gelten. Was nicht bleibt, ist dieses Hin und Her.

Zeitumstellung: von 3 Uhr früh auf 2 Uhr früh
Um 3 Uhr früh wird am Sonntag auf 2 Uhr früh zurückgestellt.

#Zeitdreherei #werhatanderuhrgedreht #Zeitumstellung #JetlagDesKleinenMannes

Solidarität mit den ARDO-Beschäftigten in Groß-Enzersdorf

Der Konzern schließt das ARDO-Werk in Groß-Enzersdorf. Betroffen sind die Menschen, die dort arbeiten – und mit ihnen eine Region, die auf diese Arbeitsplätze angewiesen ist. Ich stehe hinter den ARDO-Beschäftigten.

Wer regionale Produktion will, muss auch regionale Arbeitsplätze wollen. Beides lässt sich nicht trennen. Ein Werk zu schließen und im selben Atemzug von heimischem Gemüse zu sprechen, passt nicht zusammen.

Hinter jeder Schließung stehen Menschen mit Lebensläufen, mit Wohnungen, mit Kindern in der Schule, mit einem Arbeitsweg, der bisher gepasst hat. Ihnen wird die Entscheidung nicht aus Einsicht abverlangt, sondern aus einer Bilanz heraus getroffen, in der sie als Posten erscheinen.

Wenn ein Konzern entscheidet, eine Produktion aufzugeben, ist das keine reine Betriebswirtschaft. Es ist eine politische Entscheidung mit gesellschaftlichen Folgen – und sie gehört auch politisch beantwortet: mit einer Perspektive für die Beschäftigten, mit einer aktiven Standortpolitik und mit dem klaren Anspruch, dass regionale Wertschöpfung nicht beliebig verlagert wird.

Solidarität ist hier kein Wort für ein Plakat. Sie heißt: nicht aufgeben, verhandeln, gemeinsam auftreten und sichtbar machen, was auf dem Spiel steht.

Ich stehe hinter den ARDO-Beschäftigten
Ich stehe hinter den ARDO-Beschäftigten.

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